Das Osterpaket ist nun fast vollständig in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Vor allem mit dem EEG und dem Windenergie an Land Gesetz, wollen wir die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor Ort steigern.
Für die Kommunen schaffen wir eine bessere Grundlage für die finanzielle Beteiligung der Standort-Kommune an der Windkraft und Freiflächen-PV. Bislang gab es die Möglichkeit beim Neubau von Anlagen über § 6 EEG Verträge mit den Betreiber:innen zu schließen, wodurch die Kommune 0,2 ct pro erzeugter Kilowattstunde erhielt. Das Geld zahlen hierbei nicht die Betreiber:innen, sondern der Bund, weshalb es im klaren Interesse von Kommunen und Betreiber:innen liegt einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Diese Möglichkeit wurde kaum genutzt, da es große Rechtsunsicherheiten gab und das Instrument nicht bekannt war. Mit der EEG-Novelle haben wir mehr Rechtsklarheit geschaffen. Außerdem sind solche Verträge jetzt auch für bestehende Windkraft- und PV-Anlagen möglich. Über Musterverträge will die Bundesregierung noch stärker dazu einladen, in Zukunft dieses Instrument zu nutzen, dass bei einer durchschnittlichen Anlage im Jahr 30.000 € in den kommunalen Haushalt einspielt und so sicherstellt, dass die Wertschöpfung sich im ländlichen Raum auswirkt.
Was ist noch drin im EEG? – Bürger:innenenergie bekommt wieder praktische Relevanz: Solaranlagen bis 6 Megawatt sind zukünftig ausgenommen von einer Ausschreibungspflicht. Und in Planung ist ein eigenes Förderprogramm des Bundes, ähnlich dem Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein.
Wenn vor Ort Bürger:innenenergiegesellschaften existieren, sollen diese auch eingebunden werden.
Kommunen können bald außerdem auch proaktiv selbstgewählte Flächen für Freiflächen-PV ausweisen, statt nur auf Wünsche von Investor:innen zu reagieren.
Beitragsbild: Gonz DDL, Unsplash