Wie reformieren wir das Wahlrecht?

Anfang dieser Woche haben wir als Ampel-Fraktionen einen Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsreform vorgelegt. Dieser hat vor allem das Ziel, den Bundestag zu verkleinern.

Und was steht im Entwurf?

In dem Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden, soll der Bundestag auf seine ursprünglich vorgesehene Größe von 598 Abgeordnete schrumpfen (aktuell sind es 736). Bekommt eine Partei in Zukunft also mehr Direktmandate, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, erhalten die Kandidat:innen mit dem schlechtesten Erstimmen-Ergebnis kein Mandat.

Ist das eine gute Lösung?

Im Großen und Ganzen ja. Die Alternative, eine Verringerung der Wahlkreise hätte nämlich dazu geführt, dass die Grenze von 598 Abgeordneten trotzdem überschritten werden kann. Außerdem wäre gerade in strukturschwachen Bereichen Deutschlands, eine schlechtere Betreuung durch Bundestagsabgeordnete die Folge gewesen. Nicht ideal an der Lösung ist aber natürlich, dass es unter Umständen einzelne Wahlkreise geben wird, die von keiner:keinem Abgeordneten im Bundestag vertreten werden. Hier wird es die Aufgabe der angrenzenden Abgeordneten sein, die Belange der betroffenen Regionen in Berlin zu vertreten. Jedoch ist ein Bild von Abgeordneten, die sich im Bundestag mit oberster Priorität in erster Linie für ihren Wahlkreis einsetzen, sowieso aus der Zeit gefallen und kann nicht das Ziel sein. Vielmehr sollten die Fachpolitiker:innen bei ihren Entscheidungen alle regionalen Realitäten mitdenken und so möglichst gerechte Politik vorbereiten.