Fachgespräch: Was bedeutet die Wärmeplanung für Kommunen?

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze hat der Bundestag den zweiten Pfeiler für eine klimaneutrale, bezahlbare Wärme der Zukunft beschlossen.

Nach Monaten der Verunsicherung durch zum Teil faktenfrei geführte Debatten zum Gebäudeenergiegesetz werden die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für die Menschen vor Ort geschaffen. Damit alle wissen, wie ihre Wohnung auch in Zukunft warm bleibt – klimaneutral und bezahlbar.

Das Gesetz wurde am 17.11.2023 im Bundestag beschlossen und wird am 15.12.2023 abschließend vom Bundesrat beraten, sodass alle drei Pfeiler der Wärmewende – das Gebäudenergiegesetz, die dazugehörige Förderung und das Wärmeplanungsgesetz – gleichzeitig in Kraft treten können. Anschließend werden die Länder den bundesrechtlichen Rahmen noch in landerechtliche Regelungen umsetzen.

Was bedeutet das Wärmeplanungsgesetz aber konkret für die Kommunen? Was kommt auf sie zu und worauf sollten sich Kommunalpolitiker:innen und Verwaltungen einstellen? Und welche Vorgaben macht das Gesetz zur Dekarbonisierung der Wärmenetze?

Zu all diesen Fragen wollen wir in einem digitalen Fachgespräch in den Austausch kommen. Wir werden dabei sowohl den beschlossenen bundesrechtlichen Rahmen darstellen als auch Vorreiterkommunen vorstellen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, Wärmepläne zu erstellen.

Das Fachgespräch findet am 14. Dezember um 19:30 statt. Aus der grünen Bundestagsfraktion sind Bernhard Herrmann und Karo Otte als Berichterstatter:innen dabei. Als Referent:innen außerdem zu hören sind Dominik Schäuble, Referent im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Inga Nietz, Stabsstellenleitung Klimaschutz im Landkreis Lörrach.