1,7 Millionen Euro für Natürlichen Klimaschutz in Bad Gandersheim

In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 10.04.2024 wurde beschlossen, der Stadt Bad Gandersheim im Rahmen der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum 1.710.000 Euro zu bewilligen.

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Das ist eine großartige Nachricht für das Vorhaben von Bad Gandersheim, die bisher verrohrten Dorfbäche Luhebach in Altgandersheim und den Ackerhäuser Dorfbach an mehreren Stellen wieder zu öffnen und damit zur Verbesserung der örtlichen Gewässerökologie, klimabedingter Trockenheit, zum Schutz vor Starkregenereignissen und zur Stärkung der Artenvielfalt beizutragen. Darüber hinaus sollen Bachlehrpfade, Feuchtbiotope und damit Naturerholungsbereiche für Anwohner und Besucher errichtet werden, was zu einem viel höheren Lebens- und Aufenthaltswert in diesen Bereichen führt“. Ich freue mich, dass wir dieses herausragende klimaschützende Projekt in Bad Gandersheim ermöglichen können.

Die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung. Das milliardenschwere ANK ist das größte Naturschutzpaket in der Geschichte der Bundesrepublik und beinhaltet verschiedene Förderprogramme und Schwerpunkte. Mit dieser Förderrichtlinie wird die Bedeutung der Kommunen, besonders im ländlichen Raum, als zentrale Verbündete für den natürlichen Klimaschutz betont. Das Programm fördert Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz). Zudem soll sich die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und Städten in ländlichen Regionen oder die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände konnten sich vom 1. August bis 31. Oktober 2023 um einen Förderzuschuss bewerben.