Bezahlkarte vor Gericht

Worum genau handelt sich nochmal bei der Bezahlkarte und was ist das Problem?

Die Bezahlkarte eine Karte für Geflüchtete, auf die der Staat Geld überweist und dann kontrollieren und beschränken kann, wofür die Menschen dieses Geld ausgeben. In einigen Kommunen, in denen die Bezahlkarte schon eingeführt wurde, wurde auch die Bargeldauszahlung auf 50 Euro pro Person und Monat limitiert.

Die Karte soll verhindern, dass Geflüchtete größere Mengen an Bargeld abheben oder Geld in ihre Heimatländer überweisen. Es geht hier aber um Geflüchtete im Asylbewerberleistungsgesetz. Sie bekommen monatlich eine Summe von ca. 400 Euro. Das ist verdammt wenig Geld, die Menschen können also gar keine nennenswerten Summen in ihre Heimatländer überweisen.

Dazu kommt, dass eine diskriminierende Bezahlkarte Integration verhindert. Damit erweist man dem Land einen Bärendienst. Deswegen ist es ein wichtiges Signal, dass das Sozialgericht in Nürnberg nun geurteilt hat, dass die Beschränkung der Bargeldauszahlung das Existenzminimum der Menschen bedroht.

Was bedeutet nun das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg?

Ganz konkret im Fall der Klägerin – es wurde vor Gericht festgestellt, dass das Existenzminimum der Klägerin gefährdet ist und die Stadt Schwabach wurde angewiesen, ihr wieder die volle Unterstützung direkt auf ihr Konto zu überweisen. Allgemein bedeutet es, dass die Bezahlkarte, wie von vielen schon vor ihrer Einführung kritisch bemerkt, auf juristisch wackeligen Beinen steht. Der konkrete Fall war nicht außergewöhnlich. Es wurden keine besonderen Härten oder ähnliches geltend gemacht. Trotzdem wurde dem Eilantrag sattgegeben. Es lässt vermuten, dass also noch viele Fälle auf die Gerichte zukommen. Vor allem für die Verwaltungen vor Ort kann hier ein Bürokratiemonster entstehen – abertausende Einzelfallprüfung für ein ohnehin schon überlastetes Verwaltungssystem.

Man sieht an der Bezahlkarte was passiert, wenn man rechtpopulistischen Ideen nachgeht – Diskriminierung, juristische Schlappen und unnötige Mehrbelastungen für unsere Kommunen.