Wir fordern eine 500-Millionen-Steuer

Steuergerechtigkeit

Die Reichsten sollen endlich ihren Anteil zahlen

Eine Kassiererin gibt von ihrem Lohn anteilig mehr an den Staat und unsere Solidarsysteme ab als der Eigentümer der Supermarktkette. Das wollen wir ändern. Wir fordern eine Steuer, die dafür sorgt, dass die ganz, ganz oben einen fairen Beitrag leisten. Unsere Steuer betrifft nur die wenigen hundert Menschen mit extremen Vermögen in Deutschland und sorgt dafür, dass die Bundesregierung nicht bei denen kürzen muss, die eh schon jeden Euro umdrehen müssen.

500 Mio. €Freibetrag. Alles darunter bleibt immer steuerfrei.
20+ Mrd. €Einnahmen pro Jahr

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Kurz erklärt

Worum geht es?

Wer arbeitet, zahlt Steuern und Abgaben. Bei den reichsten Menschen im Land, bei Menschen mit dreistelligen Millionenvermögen, läuft das anders. Ihr Geld steckt meist in Firmen und Beteiligungen. Die Gewinne daraus bleiben in sogenannten Holdingstrukturen liegen und werden kaum besteuert.

Einkommensteuer fällt erst an, wenn sie sich Geld aufs private Konto auszahlen. Bei einem Vermögen von mehreren hundert Millionen Euro, das jedes Jahr schneller anwächst, ist das nur ein winziger Teil. So kommt es, dass eine Pflegekraft prozentual mehr an Steuern und Abgaben zahlt als ein Milliardär.

Eine Superyacht auf dem Meer

Was schlagen wir vor?

Wer mehr als 500 Millionen Euro besitzt, zahlt auf sein Vermögen, das darüber liegt, jedes Jahr einen Grenzsteuersatz von 2 bis 4 Prozent. Wer zum Beispiel eine Milliarde Euro besitzt, zahlt nach unserem Konzept 1,25 Prozent Steuern darauf, also 12,5 Millionen Euro. Milliardenvermögen wachsen im Schnitt um mehr als 10 Prozent pro Jahr an, und es gilt: je größer das Vermögen, desto größer das Wachstum. Deshalb gilt auch bei unserer Steuer, je größer das Vermögen, desto höher der Steuersatz. Die ersten 500 Millionen bleiben immer steuerfrei.

Wer heute schon genug Einkommensteuer zahlt, zahlt nichts zusätzlich. Die Einkommensteuer wird angerechnet. Deshalb ist die 500-Millionen-Steuer eine Mindeststeuer und keine klassische Vermögensteuer.

Betroffen sind einige hundert Menschen in Deutschland. Die Bäckerei um die Ecke, der Handwerksbetrieb und der Mittelstand liegen weit unter dem Freibetrag.

Was bringt das?

Über 20 Milliarden Euro im Jahr. Die Bundesregierung behauptet, es sei kein Geld da. Deshalb kürzt sie beim Wohngeld, bei Kindern in Armut und bei der Rente. Für Steuersenkungen, die vor allem ganz oben ankommen, war das Geld dagegen da. Mit der 500-Millionen-Steuer lassen sich die Kürzungen abwenden. Und über die Länder käme auch bei den Städten und Gemeinden wieder mehr Geld an.

Im Detail

Das Problem: Die Progression endet an der Spitze

Unser Einkommensteuersystem folgt dem Leistungsfähigkeitsprinzip: Wer mehr hat, trägt mehr bei. Das funktioniert bis in hohe Einkommen hinein. Bei hohen Millionenvermögen reißt es ab.

Für die allermeisten Menschen wird das komplette Einkommen besteuert, und auf dem Lohnzettel steht, was alles an den Staat und in die Solidarsysteme geht. Dabei ist es egal, ob sie später ihr Einkommen ausgeben oder aufs Sparkonto legen. An der Spitze wird der Großteil der Erträge steuerprivilegiert in Unternehmensstrukturen angespart, etwa in Holdings oder Family Offices. Einkommensteuer fällt nur auf den Teil an, der für den privaten Konsum ausgeschüttet wird. Bei Milliardenvermögen ist das ein winziger Bruchteil.

Möglich machen das unter anderem das Schachtelprivileg für Holdingstrukturen und die steuerliche Bevorzugung von Kapitaleinkünften. Das Ergebnis: Sehr große Vermögen sind geringer mit Steuern und Abgaben belastet als die Arbeitseinkommen der übrigen Gesellschaft.

Deutschland ist damit kein Einzelfall. Studien zeigen dasselbe Muster für die USA, Frankreich und Skandinavien. Zuletzt hat der Ökonom Gabriel Zucman im Juli eine Untersuchung zu Schweden und Norwegen vorgelegt.

Große Vermögen wachsen am schnellsten

Laut UBS „Billionaire Ambitions Report 2025“ sind die Vermögen deutscher Milliardär:innen zwischen 2015 und 2024 um durchschnittlich 121 Prozent gewachsen, also um mehr als 10 Prozent pro Jahr. Die Boston Consulting Group kommt zu einem ähnlichen Bild: Die wenigen hundert Menschen in Deutschland mit mehr als 100 Millionen US-Dollar besitzen schon heute über ein Viertel des gesamten Finanzvermögens. Bis 2030 soll ihr Anteil auf 30 Prozent steigen.

Eine Superyacht auf dem Meer

Das Konzept

Die 500-Millionen-Steuer setzt beim Vermögen an, weil sich die Einkommen an der Spitze der Besteuerung entziehen. Bereits gezahlte Einkommensteuer wird vollständig angerechnet. So wirkt sie als Mindeststeuer: Wer heute schon seinen fairen Beitrag leistet, wird nicht stärker belastet. Das Konzept verlängert damit die Progression der Einkommensteuer nach oben. Diese Herleitung und die Anrechnung unterscheiden die 500-Millionen-Steuer von einer klassischen Vermögensteuer. Unser Konzept orientiert sich an der Arbeit des französischen Ökonomen Gabriel Zucman.

Freibetrag und Tarif

Der Freibetrag liegt bei 500 Millionen Euro. Darüber gilt ein ansteigender Tarif mit diesen Eckwerten für den Grenzsteuersatz, dazwischen steigt er linear an:

Vermögen abGrenzsteuersatz
500 Millionen Euro2 %
1 Milliarde Euro3 %
10 Milliarden Euro4 %

Da es sich um einen Freibetrag handelt und nicht um eine Freigrenze, steigt die Belastung langsam an. Bei einer Freigrenze würde ab dem Überschreiten der Grenze das gesamte Vermögen besteuert. Bei einem Freibetrag wird nur der Teil des Vermögens oberhalb des Betrags besteuert. Bei 550 Millionen Euro Vermögen werden deshalb zum Beispiel nur die 50 Millionen oberhalb des Freibetrags besteuert. Das ergibt rund 1 Million Euro Steuer, also 0,19 Prozent bezogen auf das Gesamtvermögen. Bei einer Milliarde sind es 1,25 Prozent Steuer gemessen am gesamten Vermögen. Erst ab 6,6 Milliarden Euro erreicht die effektive Belastung 3 Prozent.

0 % 1 % 2 % 3 % 4 % 0,5 Mrd. 1 Mrd. 2 Mrd. 5 Mrd. 10 Mrd. 20 Mrd. Vermögen in Euro (logarithmische Skala) 550 Mio.: 0,19 % 1 Mrd.: 1,25 % 6,6 Mrd.: 3 %
Effektiver Steuersatz auf das Gesamtvermögen. Zum Vergleich: Milliardenvermögen wuchsen zuletzt um über 10 % pro Jahr. Eigene Berechnung auf Basis des Tarifs.

Gemessen an den Renditen dieser Vermögen bleibt die Steuer weit entfernt von einer Substanzbesteuerung. Die Vermögen wachsen weiter, nur langsamer.

Wenig Aufwand bei der Erhebung

Weil nur wenige Personen betroffen sind, bleiben Erhebungs- und Befolgungskosten gering. Internationale Erfahrungen und Studien lassen Kosten von unter einem Prozent der Einnahmen erwarten. Das liegt im Bereich anderer Steuern wie der Lohn- oder der Umsatzsteuer. Für die Bewertung großer Vermögen können die Finanzbehörden auf etablierte Verfahren zurückgreifen.

Einnahmen und Haushaltslage

Konservativ gerechnet bringt die 500-Millionen-Steuer über 20 Milliarden Euro im Jahr. Das Geld wird dringend gebraucht.

Für 2028 bis 2030 beziffert die Bundesregierung ihre Finanzierungslücke im Bundeshaushalt auf mehr als 100 Milliarden Euro. Die Verteidigungsausgaben erzeugen trotz der Bereichsausnahme Zinslasten, die künftig finanziert werden müssen. Auch versicherungsfremde Leistungen in den Sozialversicherungen brauchen höhere Bundeszuschüsse, damit die Kosten des demografischen Wandels nicht allein bei den Beitragszahlenden landen. Unseren Städten und Gemeinden fehlen jedes Jahr mehr als 30 Milliarden Euro.

Trotzdem hat die Koalition im vergangenen Jahr weitreichende Steuersenkungen für die Allerreichsten beschlossen. Allein die Senkung der Körperschaftsteuer kostet Bund und Länder dauerhaft bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr. Laut DIW gehen 72 Prozent dieser Entlastungen an das oberste eine Prozent.

Die aufgerissenen Lücken will die Bundesregierung jetzt mit Kürzungen bei denen schließen, die am wenigsten haben: bei Kindern in Armut, bei Alleinerziehenden, beim Wohngeld und bei der Rente. Sie erklärt diese Kürzungen für alternativlos. Das sind sie nicht. Mit einem gerechteren Steuersystem lassen sie sich abwenden.

Eine Frage von Demokratie und Stabilität

Die Konzentration von Milliardenvermögen hat Folgen über den Haushalt hinaus. In den USA zeigt sich, wohin das führen kann: Überreiche wie Elon Musk oder Jeff Bezos nutzen ihr Vermögen für politischen Einfluss, als Regierungsberater oder als Eigentümer von Zeitungen. Hinzu kommt: Große Vermögen gehen häufig mit aggressiver Steuervermeidung und klimaschädlichen Investitionen einher. Außerdem destabilisieren extrem hohe Vermögen in der Hand von Individuen die Finanzmärkte und können Wirtschaftswachstum zugunsten aller ausbremsen. Öffentliche Investitionen aus ihrer Besteuerung setzen dagegen wirtschaftliche Impulse.

„Milliardäre zahlen in Deutschland relativ zu ihrem Einkommen viel weniger Steuern als Durchschnittsverdiener. Das ist ungerecht und in einer Zeit, in der an allen Ecken das Geld fehlt, einfach nicht mehr hinnehmbar. Wir ändern das mit einer Steuer, die Extremvermögen ab 500 Millionen Euro besteuert und sicherstellt, dass auch Milliardäre ihren fairen Beitrag leisten.“Karo Otte, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages

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Häufige Fragen

Betrifft mich das?

Nur falls du einer der sehr wenigen Multimillionäre in Deutschland sein solltest. Die Steuer greift erst ab einem Vermögen von 500 Millionen Euro, und auch dann nur auf das Vermögen oberhalb des Freibetrags. Das trifft nur einige hundert Menschen in ganz Deutschland. Dein Erspartes, dein Haus oder dein Familienbetrieb liegen weit unter dieser Grenze.

Betreffen wird dich die Steuer trotzdem, und zwar positiv: Wenn der Staat mehr Geld hat, muss er nicht bei Kitas, Familien und Rente kürzen und kann wieder in Politik investieren, die allen zugutekommt. Davon profitierst du.

Ist das einfach die alte Vermögensteuer?

Rechtlich wäre die 500-Millionen-Steuer eine Vermögensteuer. Sie funktioniert aber anders als die Vermögensteuer, die in Deutschland bis 1996 erhoben wurde.

Sie ist als Mindeststeuer angelegt: Gezahlte Einkommensteuer wird angerechnet. Wer schon heute einen fairen Anteil zahlt, zahlt nichts zusätzlich. Die Idee geht auf den Ökonomen Gabriel Zucman zurück. Die Steuer schließt die Lücke, die entsteht, weil sehr große Vermögen der Einkommensteuer weitgehend ausweichen.

Wie wird der Wert eines Vermögens bestimmt?

Das hängt von der Art des Vermögens ab. Für fast alles gibt es schon heute erprobte Verfahren:

  • Guthaben, Aktien und Anleihen haben einen Nennwert oder einen Börsenkurs am jeweiligen Stichtag. Hier ist die Bewertung meist einfach.
  • Immobilien werden nach Verfahren bewertet, die im Bewertungsgesetz oder in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt sind.
  • Für Unternehmen, die nicht an der Börse sind, gibt es ebenfalls gesetzlich verankerte Formeln, wie das vereinfachte Ertragswertverfahren.
  • Bei Kunstsammlungen oder Privatjets kann der Versicherungswert als Anhaltspunkt für die Wertermittlung dienen.

Diese Verfahren nutzen die Finanzämter heute schon bei der Erbschaftsteuer, und es existiert eine ausführliche Rechtsprechung dazu. Für Sonderfälle sind immer auch Einzelgutachten möglich. Weil nur wenige Menschen betroffen sind, bleibt die Zahl der Fälle überschaubar und der Aufwand begrenzt.

Wie aufwendig ist die Erhebung?

Gemessen an den Einnahmen gering. Es gibt nur wenige hundert Fälle und gleichzeitig hohe Einnahmen dieser Steuer. Das DIW schätzt, dass Erhebung, Verwaltung und der Aufwand für die Steuerpflichtigen zusammen weniger als ein Prozent der Einnahmen kosten. Die Kosten für Wertgutachten sind dabei schon eingerechnet. Diese Schätzung gilt schon für einen einfachen Steuersatz von 2 Prozent. Unser progressiver Tarif bringt mehr ein, damit fallen die Kosten im Verhältnis noch geringer aus.

Am Anfang wird der Aufwand höher sein, weil alle großen Vermögen einmal neu bewertet werden müssen. Das ist bei jeder neuen Steuer so. Danach liegen die Kosten im Bereich von Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.

Ziehen die Superreichen dann einfach weg?

Das lohnt sich für sie kaum. Deutschland hat mit der Wegzugsteuer und der erweiterten beschränkten Steuerpflicht schon heute starke Regeln gegen Steuerflucht und gilt international als Vorbild. Für die meisten Milliardär:innen würde ein Wegzug schätzungsweise so viel kosten wie eine Vermögensabgabe von bis zu 30 Prozent.

Mit der 500-Millionen-Steuer wollen wir diese Regeln weiter stärken: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht soll auch für die neue Steuer gelten und die Wegzugsteuer noch einmal angepasst werden. Noch mehr dazu nachlesen kannst du in der Veröffentlichung „Keine Angst vor Steuerflucht“ des Netzwerks Steuergerechtigkeit.

Wer bekommt das Geld?

Rechtlich stehen die Einnahmen aus der 500-Millionen-Steuer nach dem Grundgesetz den Ländern zu. Weil gezahlte Einkommen- und Kapitalertragsteuer angerechnet werden, entstehen einige Mehreinnahmen auch über diese Steuern. Die gehen anteilig an Bund, Länder und Kommunen. Den Großteil erhalten trotzdem die Länder.

Die Kommunen profitieren zusätzlich über den Finanzausgleich der Länder. Und Bund und Länder können die Verteilung anderer Steuern anpassen, wie es heute schon bei der Umsatzsteuer immer wieder selbstverständlich passiert.

Wie geht es weiter?

Wir bringen den Antrag für eine 500-Millionen-Steuer jetzt in den Bundestag ein. Wenn du wissen möchtest, wie es weiter geht, kannst du mir auf meinen Social-Media-Kanälen folgen. Jetzt ist genau die richtige Zeit für ein gerechteres Steuersystem. Expert*innen bestätigen, dass unser Konzept praxisnah ist und zeitnah umgesetzt werden kann. Verschiedene Appelle, auch aus unterschiedlichen politischen Richtungen, fordern ein, Extremvermögen fair zu besteuern. Also: Let’s tax the billionaires!