💶 Neben der wichtigen, aber zu geringen Kopf-Pauschale für die Kommunen hat die MPK am Montag auch einige Rechtseinschränkungen für Migrant:innen beschlossen, die ich sehr kritisch sehe.
📄 Vor allem die beschlossene Prüfung, ob Asylrechtsverfahren in Drittstaaten möglich sind, halte ich für eine Debatte, die am Kern unseres Asylrechts ansetzt. Denn: Menschen, die in der EU ankommen, haben das Recht, dass ihr gestellter Asylantrag auch hier in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft wird. Außerdem haben sie bei Ablehnung des Asylantrags das Recht zu klagen. Ein wirklich rechtstaatliches Verfahren können wir in Drittstaaten nicht garantieren. Wir können die Verantwortung für das Grundrecht auf Asyl nicht von uns weisen.
⚖️ Es gilt das völkerrechtliche Nichtzurückweisungsgebot, welches verbietet, Menschen in Staaten zurückzuweisen, wo ihnen Verfolgung droht. Außerdem sind Aslyverfahren in Drittstaaten nicht mit den Grundwerten unseres Grundgesetzes vereinbar, wie ich in der SZ erläutert habe.
💡 Und zum Schluss ist es mir wie immer wichtig, deutlich zu machen, dass wir Geflüchtete nicht entrechten müssen, um Kommunen zu entlasten. Wie das gehen kann habe ich zum Beispiel in meinem Post am 02. November erklärt.