Gestern vor einem Jahr hat Russland die Ukraine angegriffen. Im vergangenen Jahr sind viele Menschen aus der Ukraine, aber auch aus anderen Teilen der Welt zu uns geflohen, was gerade die Städte und Gemeinden extrem fordert. Viele Kommunen sehen ihre Kapazitäten nun erschöpft und fordern laut Hilfe vom Bund.
Dass Kommunen Hilfe einfordern, ist absolut berechtigt. Kommunen sind vielerorts seit Jahren strukturell unterfinanziert, gleichzeitig sind viele neue Aufgaben für die Kommunen dazu gekommen. Seit einem Finanzierungsdeal auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz im November kriegen die Kommunen für die Unterbringung von Geflüchteten weniger Geld als 2020 und 2021, Jahre in denen sehr wenige Geflüchtete nach Deutschland kamen. Die wenigsten Kommunen sind aus eigenen Mitteln heraus in der Lage, sich angemessen auf eine wachsende Zahl von Geflüchteten vorzubereiten. Sie können kaum Notunterkünfte für Geflüchtete neu bauen, denn das Risiko für laufende Kosten, wenn weniger Geflüchtete kommen, können sie nicht tragen. Es muss den Kommunen jetzt durch den Bund geholfen werden, um zum Beispiel in Regionen, in denen kein zusätzlicher Wohnraum für Geflüchtete mehr bereitgestellt werden kann, Hotels anmieten zu können. Das kann dabei helfen zu verhindern, dass wieder Menschen in Sporthallen schlafen müssen.
Wichtig ist: als Staat, der sich über die Unantastbarkeit der Menschenwürde definiert, müssen wir Menschen helfen und ihnen Schutz bieten. Debatten über eine Begrenzung des Grundrechts auf Asyl gehen damit nicht überein. Es ist ein großer Erfolg unserer Gesellschaft, dass Menschen, die vor Krieg fliehen vor Ort von einer hilfsbereiten und engagierten Zivilgesellschaft aufgenommen werden! Diese Zivilgesellschaft müssen wir stützen und mit ihr zusammen arbeiten, statt sie ständig mit Debatten über „zu wenig“ Abschiebungen vor den Kopf zu stoßen.