💬 Heute berät Olaf Scholz mit den Ministerpräsident*innen der Länder über drängende Finanzierungsfragen. Dabei geht es auch um die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten.
❗️Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist eine große Aufgabe, die Solidarität und Geschlossenheit zwischen Bund, Ländern und Kommunen voraussetzt, um eine gute Versorgung der Geflüchteten zu gewährleisten. Auch in breiten Teilen der Bevölkerung wird diese Solidarität eingefordert, die aber einer fairen Kostenaufteilung bedarf.
Bisher konnten sich Bund und Länder über die Aufteilung der Finanzierung jedoch nicht einig werden. Im Zuge der Ministerpräsident*innen-Konferenz wird nun allerdings eine Einigung erwartet.
🏡 Für Kommunen ist die Frage nach der Höhe der Beteiligung des Bundes an ihren Ausgaben für Geflüchtete sehr zentral. Kommunen brauchen Entlastung, Planungssicherheit und finanzielle Spielräume auch für die Vorhaltung von Kapazitäten. Gerade jetzt, wo wir unserer humanitären Verpflichtung nachkommen und eine hohe Zahl an ukrainischen Geflüchteten unterbringen, integrieren und versorgen. Seit Jahresbeginn sind mehr als eine Million Menschen aus der Ukraine nach Deutschland geflohen. Hinzu kommen auch mehr als 160.000 Geflüchtete aus anderen Krisengebieten.
💶 Heute liegt ein Vorschlag des Bundes auf dem Tisch, der Ländern und Kommunen in diesem und im nächsten Jahr zur Versorgung von Flüchtlingen, sowohl aus der Ukraine als auch aus anderen Regionen insgesamt 4,25 Milliarden Euro anbietet. Zuvor bestehende Pauschalen die pro Kopf abgerechnet wurden oder beispielsweise speziell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgesetzt waren, werden hier durch ein Gesamtpaket ersetzt.
Eine Einigung heute wäre lang überfällig und endlich ein positives Signal der Solidarität mit den Kommunen und der Zivilgesellschaft, die alles gibt, um Menschen unterzubringen.
Auch wenn die Zahlung eines Gesamtbetrags im Vergleich zu vorherigen Mechanismen der Abrechnung pro Kopf eine starrere Form der Entlastung darstellt, schafft sie Planungssicherheit für Länder und Kommunen und erkennt die Flüchtlingsfinanzierung als gesamtstaatliche Aufgabe an. Wichtig wird es auch sein, auf dynamische Entwicklungen der Asylbewerber*innenzahlen reagieren zu können. Dazu bietet das Vorschlagspapier auch die Möglichkeit, Ostern 2023 über die weitere Entwicklung zu sprechen.