Nein zum Abschiebegesetz

Mit dem heute im Bundestag abgestimmten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ stehen wir vor der stärksten Asylrechtsverschärfung seit den 90er Jahren. Die Argumente und Diskurse, auf denen dieses Gesetz fußt, basieren auf Entrechtung und greifen die Würde geflüchteter Menschen an. 

Das Gesetz soll mehr Abschiebungen ermöglichen und greift dafür massiv in die Grundrechte von Menschen ein. So wird die Dauer des Ausreisegewahrsams und der Abschiebehaft erhöht. Freiheitsentzug ist der schwerstmögliche Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit und freiheitsentziehende Maßnahmen von Personen, die keine Straftat begangen haben sind verfassungsrechtlich schwer vertretbar.

Gut und ein echter grüner Verhandlungserfolg ist, dass das Gesetz einen fachkundigen Rechtsbeistand bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam vorsieht und die Arbeitsverbote für Geduldete und Asylbewerber:innen limitiert werden. 

Auf der anderen Seite wird der Grundleistungsbezug im Asylbewerberleistungsgesetz allerdings von 18 auf 36 Monate verlängert, sodass Geflüchtete fast drei Jahre ohne das existenzsichernde Bürgergeld und Zugang zur Gesundheitsversorgung leben müssen.

Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ musste ich ablehnen, auch wenn ich sehe, wie sehr wir als Fraktion und unsere Verhandler:innen die letzten Wochen um Verbesserungen gekämpft haben.