Weitere Förderung für Kommunalen Klimaschutz und Begegnungsorte eröffnet

„Sport-Jugend-Kultur“ und „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ bald mit neuen Förderrunden!

Wir als Ampel fördern weiter gezielt Kommunen und führen wichtige Projekte fort. Einen besonderen Fokus setzen wir dabei auf den Klimaschutz und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Finanzschwache Kommunen sind dabei im besonderen Fokus. Oft habe ich betont, dass mir dies besonders wichtig ist, damit das Geld dorthin kommt, wo es besonders gebraucht wird.

Folgende zwei Förderprogramme sind nun bald verfügbar:

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Eine neue Förderrunde für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) ist gestartet. Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Zuwendungshöhe beträgt 45 Prozent, in Nothaushaltskommunen 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Gefördert werden Projekte im Bereich Sport, Jugend und Kultur, die u. a. die folgenden Kriterien erfüllen: Die Projekte dienen der energetischen Sanierung von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bauliche Erweiterungen der zu sanierenden Einrichtungen können nur gefördert werden, wenn sie zwingend erforderlich sind. Zu erreichende energetische Standards sind EG 70 gemäß BEG für Sanierungen und EG 40 gemäß BEG für Ersatzneubauten und wesentliche Erweiterungen. Die Projekte erfüllen Anforderungen an die Standortqualität im Hinblick auf Naturgefahren (Resilienz) sowie an die nachhaltige Materialgewinnung. Wärmeversorgungslösungen bei Gebäuden, die den Einsatz fossiler Energieträger beinhalten, werden nur im begründeten Ausnahmefall gefördert. Ausgenommen von der Beschränkung der Förderung auf Gebäude sind Freibäder einschließlich ihrer baulichen Nebenanlagen. Hier stehen neben Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen im Vordergrund Städte und Gemeinden und – in Ausnahmefällen – auch Landkreise können bis zum 30. September 2022 ihre Interessenbekundungen beim BBSR einreichen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird über die Projektauswahl entscheiden. Umzusetzen sind die Förderprojekte bis 2027.

Weitere Informationen gibt es unter: https://www.bbsr.bund.de/sjk2022.

Bundesprogramm – „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“

Auch das Bundesprogramm „Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel“ geht in eine neue Förderrunde. Städte und Gemeinden können bis zum 15. Oktober 2022 ihre Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Das Programm mit einem Förderzeitraum von 2022 bis 2025 will Kommunen bei der Bewältigung dieser klimabedingten Stresssituationen unterstützen und erreichen, dass sie gegenüber Wetterextremen resilienter werden. Die Mindesthöhe der zu beantragenden Fördersumme beträgt 1 Millionen Euro, damit sollen Projekte mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Der Bund übernimmt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 10 Prozent der Kosten müssen die Kommunen selber tragen. Gefördert werden Projekte, die beispielgebend für die Anpassung von Städten und Gemeinden an den Klimawandel sind. Investitionen in Vegetation oder Bauten, mit denen urbane Grün- und Freiflächen in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickelt werden, sind möglich. Dazu zählen: die Vernetzung von Grün- und Freiräumen, der Erhalt und die Umgestaltung großräumiger (kulturhistorisch) bedeutsamer Parkanlagen, die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen Freiräumen in klimatisch defizitären Stadträumen (Klimaoasen), die großräumige Umgestaltung von Verkehrsräumen, Stadtplätzen, Brachflächen, die Umsetzung von Schwammstadtkonzepten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, der Verdunstungsleistung, der Grundwasserneubildung und der Wasserverfügbarkeit auch unter Nutzung von Grauwasser.

Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/anpassung-urbaner-raeume-an-klimawandel.html.