No-Gos der GEAS-Reform

Der sogenannte „Asylkompromiss“ der EU-Staaten ist eine dramatische Einschränkung des Rechts auf Asyl und unvereinbar mit unseren europäischen Werten.

Ein zentraler Problempunkt ist für mich das fast vollständige Aufweichen des sogenannten „Verbindungselements“ im EU-Kompromiss. Bisher konnten Asylbewerber:innen überwiegend nur in die Staaten abgeschoben werden, deren Staatsbürger:innen sie sind. Nun sollen Menschen auch in Länder abgeschoben werden können, zu denen sie kaum einen Bezug haben. Das neue „Verbindungselement“ ist nicht mehr stark ausgeprägt und EU-Mitgliedsstaaten können im eigenen Ermessen eine Verbindung feststellen und in diese Länder abschieben. Im Zweifel kann ein Aufenthalt auf der Flucht dann ausreichen. Personen sollen zudem nicht mehr gegen die Entscheidung vorgehen können. Behörden könnten also die Verbindung feststellen und ein effektiver Rechtsschutz wäre nicht mehr möglich.

Ein (weiteres) zentrales Problem beim sogenannten „Asylkompromiss“ ist die Ausweitung des Begriffs der sicheren Drittstaaten.

Bisher galt ein Staat dann als sicher, wenn er den Schutzsuchenden einen effektiven Schutz bieten kann. Derzeit wird das vor allem durch die Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention sichergestellt. Nach der aktuellen Einigung soll das aber kein Kriterium mehr sein. Ein geringerer Schutz soll ausreichen, um als sicheres Herkunftsland eingestuft werden zu können, sodass ein echter Schutz von Menschen bei Abschiebungen noch stärker gefährdet ist als bisher. Zudem sollen Teilgebiete und Staaten, in denen bestimmte Personengruppen nicht sicher sind, als sicher eingestuft werden, was vor allem Minderheiten und marginalisierte Gruppen gefährdet. Diese Änderung ist im Übrigen auch völkerrechtlich unsicher, da nicht nur die Mindeststandards der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr eingehalten werden müssten, sondern durch das Konzept der sicheren Teilgebiete die Freizügigkeit im Staatsgebiet nicht sichergestellt wird.

Außerdem ist der „Asylkompromiss“ nicht nur menschenrechtlich katastrophal, er entlastet auch Kommunen kein Stück!

Die Einigung wird im Diskurs regelmäßig mit der Illusion kommunaler Entlastung verkauft. Dabei hilft sie den Kommunen ganz sicher nicht kurzfristig und auch eine langfristige Entlastung wird von vielen Migrationsforscher:innen nicht prognostiziert. Die eigentlich notwendigen Antworten, auf Herausforderungen in unseren Städten und Gemeinden, nämlich eine faire Umverteilung von Asylbewerbenden zwischen allen EU-Mitgliedstaaten, Geld für gute Integration und Versorgung vor Ort, sollen nun durch Abschottung ersetzt werden. Kommunen erhalten keinen Cent mehr, um gute Aufnahmestrukturen gewährleisten zu können. Stattdessen sollen nun Gelder an die Außengrenzen fließen und beispielsweise die Grausamkeiten der libyschen Küstenwache finanzieren. Anstatt also auf Abschottung zu setzen und systematisch den Druck und das Leid der Personen zu steigern, sollten wir endlich gute Aufnahmestrukturen aufbauen. Ansonsten steigt auch der Druck an den Außengrenzen immer weiter an, in Zeiten wo Konflikte und Verdrängung auch durch die Klimakrise immer weiter ansteigen. Das Grundrecht auf Asyl darf nicht mit Scheinlösungen für angespannte Situationen in den Kommunen geopfert werden!

Diese Neuerungen im katastrophalen „Asylkompromiss“ sind nur einige Beispiele dafür, wie bisherige humanitäre Standards ausgehöhlt werden. Doch dagegen können und müssen wir weiter vorgehen – das EU-Parlament und insbesondere die Bundesregierung können noch Änderungen vornehmen. Dafür müssen wir kämpfen!