Das Gebäudeenergiegesetz und seine Herausforderungen
Der Gebäudesektor ist für ein Drittel der Emissionen in Deutschland verantwortlich und hat in den letzten Jahren die gesetzlichen Vorgaben zur Emissionsminderung nicht erfüllt. Angesichts dieser Tatsache hat das Bundeskabinett am 19. April die Erneuerung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt, um die dringend benötigte Wärmewende voranzutreiben.
Brauchen wir einfach nur Technologieoffenheit?
Allerdings stößt das Gesetz seitdem immer wieder auf Widerstände, zum Beispiel von unserem Koalitionspartner der FDP oder fossilen Konzernen. Besonders die FDP blockiert derzeit das Gebäudeenergiegesetz, obwohl im Koalitionsausschuss ein fester Zeitplan für die Umsetzung vereinbart wurde und das Gesetz ebenfalls im Koalitionsvertrag steht. Die Gegner wenden sich mit dem Argument der „Technologieoffenheit“ gegen das geplante Gesetz.
Ein Beispiel hierfür sind sogenannte H2-Ready-Heizungen, die theoretisch auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Allerdings ist die Herstellung von Wasserstoff derzeit noch sehr ineffizient und wird voraussichtlich auch in Zukunft knapp und teuer sein. Daher würde der Einbau solcher Heizungen weiterhin den Einsatz von Erdgas verlängern, was keine echte Technologieoffenheit ist, sondern eine heimliche Offenheit zur längeren Nutzung von fossilen Energien. Dies können wir uns aber schlichtweg nicht leisten, was ich in einer meiner letzten Reden auch der Union zu erklären versucht habe.
Dies können wir uns angesichts der Klimakrise schlichtweg nicht leisten. Ich habe einige Mythen die zurzeit zur Wärmewende und besonders zum Gebäudeenergiegesetz kursieren, in einem Video für euch analysiert und Antworten gegeben.
Wie schaffen wir eine Wärmewende, die sozial gerecht ist?
Der Kampf gegen die Klimakrise ist jedoch auch gerade im Wärmebereich ein Kampf für soziale Gerechtigkeit. Die steigenden Gas- und Ölpreise machen das Heizen für viele Haushalte zu einem Luxusgut. Um eine sozial gerechte Transformation zu erreichen, müssen wir dringend handeln und lieber jetzt mit guter Unterstützung und Förderung für das klimaneutrale Heizen anfangen, anstatt die Bürger:innen in eine fossile „Heizfalle“ tappen zu lassen, die zunehmend teurer wird.
Klar ist: Die Wärmewende darf nicht nur für einkommensstarke Haushalte erschwinglich sein. Daher ist es wichtig, zukunftsfähige Heiz- und Energieformen in allen Regionen und allen Wohnarten zu ermöglichen und so Bürger:innen die Chance zu geben, an der Wärmewende teilzuhaben, egal was ihr Einkommen ist.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir uns für eine gestaffelte Förderung und günstige Kreditkonditionen ein, die greifen, wenn Menschen eine alte Heizung durch eine neue und klimaneutrale Heizform ersetzen möchten. Jede*r sollte die Möglichkeit haben, einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Durch diese Forderungen wird die Wärmewende nicht nur ökologisch, sondern auch sozial gerecht. Auch das habe ich versucht, der Union im Bundestag zu erklären. Mehr Infos zu Förderungen und weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich beim BMWK:
Die Blockadehaltung einiger Politiker:innen führt derzeit zu Unsicherheit bei Bürger:innen, Wirtschaft und Handwerk. Daher hat für mich die Einhaltung von Vereinbarungen zwischen Koalitionspartnern höchste Priorität, um die Handlungsfähigkeit der Regierung in Angesicht der Klimakrise garantieren zu können. Das Gesetz sollte schnellstmöglich im Parlament finalisiert werden. Hier können offene Fragen geklärt und die besten Lösungen für eine soziale Wärmewende gefunden werden.
Die Wärmewende ist ein wichtiger Hebel, um die Klimakrise zu bekämpfen und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit zu garantieren. Wir müssen gemeinsam handeln, um unsere Wohnungen und Häuser auf den notwendigen Wandel vorzubereiten. Nur so können wir eine nachhaltige und gerechte Zukunft schaffen!
Der nächste Schritt: Die kommunale Wärmeplanung
Der nächste wichtige Schritt in der klimaneutralen Transformation der Wärmeversorgung ist die kommunale Wärmeplanung. An diesem Gesetzesvorhaben darf ich mit meinem Büro federführend arbeiten.
Bei der kommunalen Wärmeplanung werden der aktuelle Wärmebedarf innerhalb einer Kommunen ermittelt, die Potentiale der Erzeugung erneuerbarer Wärme in der Kommune dargestellt, ein Zielszenario für die klimaneutrale Wärmeversorgung 2045 entwickelt und konkrete Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels formuliert. So ist für alle Beteiligten ersichtlich, wie das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung 2045 konkret erreicht werden kann. Gleichzeitig wird so auf die individuellen Voraussetzungen und Potentiale jeder einzelnen Kommune eingegangen, statt eine Lösung vorzuschreiben.
Das Instrument wird in mehreren Ländern und Bundesländern schon seit vielen Jahren erfolgreich umgesetzt. Im Bund wollen wir die kommunale Wärmeplanung nun als Instrument in die Fläche bringen. Der Gesetzesentwurf aus dem Bauministerium soll im nächsten Schritt in die Verbändeanhörung gehen, danach wird er im Kabinett behandelt. Alle wichtigen Infos zu diesem nächsten wichtigen Gesetzesvorhaben gibt es natürlich hier, auf meiner Website.