Diese Woche haben wir im Bundestag gleich sieben neue Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien verabschiedet – und auch für Kommunen machen wir es mit dem „Osterpaket“ einfacher, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten!
✅ Allgemein soll es weniger Bürokratie beim Bau, der Planung und der Genehmigung von neuen Erneuerbaren-Energieanlagen geben. Der Vorteil für Kommunen ist: auch hier verkürzen sich die schier endlosen Genehmigungsverfahren und die Kommune muss diese nicht mehr so lange mit ihrem Bauamt begleiten 🖇
✅ Außerdem sollen Kommunen stärker als zuvor finanziell an v.a. Windanlagen beteiligt werden. Das bedeutet einen direkten Mehrgewinn für die kommunale Kasse mit vielen Windkraftanlagen in ihrer Region. So können vor allem eher „strukturschwache“ ländliche Regionen von den erneuerbaren Energien profitieren. Auch für Bestandsanlagen gibt es jetzt finanzielle Mittel für die betroffenen Kommunen.
✅ Und zuletzt: Kommunen sind weiterhin eigenständig darin wie sie die ambitionierten Energieausbau-Ziele vor Ort umsetzen und haben Freiraum für mutige Entscheidungen. Zur selben Zeit garantiert das 2%-Flächenziel für grüne Energien, dass wir uns weiter auf den Weg zur Einhaltung der Pariser Klimaziele machen. 🌎
💡Es bleibt aber auch noch viel zu tun und im 2. Halbjahr wollen wir vor allem noch einiges an Verfahrenskürzung erreichen, damit Erneuerbare- Energien-Anlagen, aber auch Schieneninfrastruktur und Radwege noch schneller gebaut werden können. Außerdem wollen wir Fahrt in die kommunale Wärmewende bringen. Es bleibt wichtig, dass wir die Rolle der Kommunen sehen, weil nur mit ihnen wird aus ambitionierter auch wirksame Klimapolitik. 💪